Original geschrieben von 176-671
so gut wie wertlos triffts imho perfekt. bestimmungen darin gegen den käufer sind ja nie wirklich gültig und bestimmungen für den käufer stören dich als käufer ja sowieso nicht. geht ja nicht nur darum, dass man mittels agb keine gesetzwidrigen inhalte definieren kann, sondern dass die agbs nicht unbedingt als vertragsbestandteil angesehen werden. globalübernahme oder so heisst das doch
"So gut wie wertlos" trifft es überhaupt nicht.
Ungültig sind in AGBs Bestimmungen, welche ein Vertragspartner (betrifft nicht nur Kaufverträge) nicht erwarten durfte oder musste, ausser, sie seien besonders hervorgehoben. Haftungsbeschränkungen und dergleichen sind typisch und in AGBs grundsätzlich durchaus gültig.
Abreden, die gegen zwingendes Recht verstossen, sind in jedem Fall ungültig, egal, ob sie in AGBs oder in einem eigenen Vertrag getroffen wurden.