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Surprise
Modefan
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Beitrag von Surprise » 08.01.2008 09:30

Original geschrieben von 176-671
so gut wie wertlos triffts imho perfekt. bestimmungen darin gegen den käufer sind ja nie wirklich gültig und bestimmungen für den käufer stören dich als käufer ja sowieso nicht. geht ja nicht nur darum, dass man mittels agb keine gesetzwidrigen inhalte definieren kann, sondern dass die agbs nicht unbedingt als vertragsbestandteil angesehen werden. globalübernahme oder so heisst das doch


"So gut wie wertlos" trifft es überhaupt nicht.

Ungültig sind in AGBs Bestimmungen, welche ein Vertragspartner (betrifft nicht nur Kaufverträge) nicht erwarten durfte oder musste, ausser, sie seien besonders hervorgehoben. Haftungsbeschränkungen und dergleichen sind typisch und in AGBs grundsätzlich durchaus gültig.

Abreden, die gegen zwingendes Recht verstossen, sind in jedem Fall ungültig, egal, ob sie in AGBs oder in einem eigenen Vertrag getroffen wurden.

176-671
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Beitrag von 176-671 » 08.01.2008 12:37

Original geschrieben von Surprise
"So gut wie wertlos" trifft es überhaupt nicht.

Ungültig sind in AGBs Bestimmungen, welche ein Vertragspartner (betrifft nicht nur Kaufverträge) nicht erwarten durfte oder musste, ausser, sie seien besonders hervorgehoben. Haftungsbeschränkungen und dergleichen sind typisch und in AGBs grundsätzlich durchaus gültig.

Abreden, die gegen zwingendes Recht verstossen, sind in jedem Fall ungültig, egal, ob sie in AGBs oder in einem eigenen Vertrag getroffen wurden.


wenn die bestimmungen sowieso zu erwarten sind, dann sind sie ja sowieso schon praktisch bestandteil des vertrages, weil zur willensbildung nötig. alle pflichten, die die agbs zusätzlich auferlegen, ohne dass davon aufgrund des vertrages ausgegangen werden musste, greifen nicht. so war mein "praktisch wertlos" gemeint und soweit stimmen wir ja eigentlich überein, oder? ;)
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Surprise
Modefan
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Beitrag von Surprise » 08.01.2008 17:18

Original geschrieben von 176-671
wenn die bestimmungen sowieso zu erwarten sind, dann sind sie ja sowieso schon praktisch bestandteil des vertrages, weil zur willensbildung nötig. alle pflichten, die die agbs zusätzlich auferlegen, ohne dass davon aufgrund des vertrages ausgegangen werden musste, greifen nicht. so war mein "praktisch wertlos" gemeint und soweit stimmen wir ja eigentlich überein, oder? ;)


Nein. Was du schreibst, ist schlicht falsch.

Ich erspare dir gerne juristische Abhandlungen zur Inhalts- und Geltungskontrolle klarer AGBs.

Nur soviel: Wenn du Recht hättest, würde kein Betrieb Geld für die Erstellung von AGBs ausgeben. Was ich persönlich schade fände... ;)

176-671
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Beitrag von 176-671 » 08.01.2008 18:14

Original geschrieben von Surprise
Nein. Was du schreibst, ist schlicht falsch.

Ich erspare dir gerne juristische Abhandlungen zur Inhalts- und Geltungskontrolle klarer AGBs.

Nur soviel: Wenn du Recht hättest, würde kein Betrieb Geld für die Erstellung von AGBs ausgeben. Was ich persönlich schade fände... ;)


betriebe machen noch ganz anderes ;) ausserdem weiss kaum jemand, wie sichs mit agbs verhält, weshalb sich die firmen eh darauf beziehen können, egal ob das jetzt rechtlich verbindlich ist oder nicht.

die juristischen abhandlungen würden mich jetzt aber doch interessieren :D von mir aus auch per pn ;)
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

pooh
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Beitrag von pooh » 17.01.2008 17:05

es kam grad im tv ein bericht über einen fall, allerdings in deutschland.
ein gericht hat entschieden, dass amazon nicht eigenmächtig die gültigkeit ihrer gutscheine auf 1 jahr reduzieren dürfe. denn die gesetzliche frist sei 3 jahre.

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Julio Grande
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Beitrag von Julio Grande » 17.01.2008 17:09

Original geschrieben von pooh
es kam grad im tv ein bericht über einen fall, allerdings in deutschland.
ein gericht hat entschieden, dass amazon nicht eigenmächtig die gültigkeit ihrer gutscheine auf 1 jahr reduzieren dürfe. denn die gesetzliche frist sei 3 jahre.

wird wohl auch in der schweiz so sein, oder?

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Surprise
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Beitrag von Surprise » 17.01.2008 17:53

Original geschrieben von Julio Grande
wird wohl auch in der schweiz so sein, oder?


Wenn man in der Schweiz die Gültigkeit eines Gutscheins von Anfang an auf z.B. ein Jahr festlegt und das auf dem Gutschein auch so festgehalten ist, dann gilt es. Dann ist es eben auch nicht "eigenmächtig" sondern die beiden Parteien, also der Verkäufer und der Käufer des Gutscheins vereinbaren gemeinsam eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Logischweise kann der Herausgeber eines ursprünglich unbefristeten Gutscheins nicht nachträglich die Gültigkeit beschränken.

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