Original geschrieben von fansicht.ch
Wahrscheinlich mindestens 4 von 8 Fans zu Unrecht beschuldigt
Ein Fall wurde eingestellt. Ein Fall ist noch nicht abgeschlossen. Fansicht liegen die Strafbescheide gegen zwei weitere Betroffene vor. Beide haben innert Frist Einsprache erhoben. Fazit: Sollte der noch offene Fall ebenfalls mit einer Einstellung enden, wurden mindestens vier von acht Fans zu Unrecht 48 Stunden festgehalten. Es wurde bewusst in Kauf genommen, dass sie ihre Stelle verlieren. Dieses Resultat ist rechtsstaatlich höchst bedenklich.
www.fansicht.ch
Besten Dank! Ich bewundere euren Einsatz für die Fans immer wieder von Neuem. Insbesondere folgende Zeilen zu den verhafteten vom GC-Match find ich allerdings äusserst besorgniserregend:
- pirat smirnoff
- Vielschreiber
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Original geschrieben von Zukovsky
Besten Dank! Ich bewundere euren Einsatz für die Fans immer wieder von Neuem. Insbesondere folgende Zeilen zu den verhafteten vom GC-Match find ich allerdings äusserst besorgniserregend:
Ging mir ebenso, als ich das Ganze durchgelesen habe!
Ist schon ziemlich deftig, dass man in Kauf nimmt, dass auch Unschuldige ihren Arbeitsplatz verlieren können und evtl. sehr hart bestraft werden!
Danke an Fansicht für diese Perspektive!
Original geschrieben von macau
Zusammenfassung Cup Basel - Zürich
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell20112009.shtml
Ohne Fakten (Beweise) wird auch dieser Artikel kaum für Aufsehen sorgen!
Die durch Gummischrott verletzten Personen, hätten ihre Verletzungen durch ärztliche Atteste und Fotos untermauern sollen und dann damit eine Anzeige gegen die Polizei einreichen müssen, Aussagen nützen da gar nichts!
Zuletzt geändert von Smuggler am 26.11.2009 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke!!!
Original geschrieben von Smuggler
Ohne Fakten (Beweise) wird auch dieser Artikel kaum für Aufsehen sorgen!
Hat ja einen Beweis drin, nur ist der nicht sehr stark hevorgehoben. Es ist doch komisch, dass die Polizei sagt, zwei Dutzend Zürcher hätten sich beim Blocksturm und den nachfolgenden Randalen gegenseitig verletzt (irgendwann zwischen 18:30-19:15 oder so), gleichzeitig wird das erste-Hilfe-Zelt aber erst um 21:15 aufgebaut. Das deutet schon daraufhin, dass die Ursache für die Verletzungen später erfolgte und die kommunizierte Version fehlerhaft ist.
Sonst gebe ich dir recht: Es müssten viel mehr Personen ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen und an die Öffentlichkeit gehen. Zudem glaubt man nur, was man mit den eigenen Augen sieht, sprich: unverhältnismässige Einsätze gilt es zu filmen. Dass das aber auch nicht unproblematisch ist, ist klar.
Meines Wissens sammelte man in Zürich nach den Geschehnissen Berichte oder sonstiges von Verletzten. Mal schauen was da noch kommt.
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Update vom 20.01.2010
Neues grobes Foul: Wenn einer keine Reise tut, so kann er was erleben.
http://www.fansicht.ch
Neues grobes Foul: Wenn einer keine Reise tut, so kann er was erleben.
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Es ist bedenklich was für ignorante Personen Richter Status inne haben...
Wie lächerlich ist das denn, schon fast amerikanische Verhältnisse...
Bei solchen Urteilen könnte man sogar SV aussprechen obwohl jemand zu Hause war, Hauptsache er ist schon einmal aufgefallen oder so in der Art.
:rolleyes:
Wie lächerlich ist das denn, schon fast amerikanische Verhältnisse...
Bei solchen Urteilen könnte man sogar SV aussprechen obwohl jemand zu Hause war, Hauptsache er ist schon einmal aufgefallen oder so in der Art.
:rolleyes:
Lust auf Poker? http://de.pokerstrategy.com/#uU3UUE
Original geschrieben von ACMILAN
Es ist bedenklich was für ignorante Personen Richter Status inne haben...
Wie lächerlich ist das denn, schon fast amerikanische Verhältnisse...
Bei solchen Urteilen könnte man sogar SV aussprechen obwohl jemand zu Hause war, Hauptsache er ist schon einmal aufgefallen oder so in der Art.
:rolleyes:
Immerhin beruhigend, dass das auch das Bundesgericht so gesehen und den himmelschreienden Entscheid aufgehoben hat. Man muss auch mal das Positive sehen.
Das Wallis ist eh eine Bananenrepublik.
- Julio Grande
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Der Beschwerdereigen gegen das Hooligan-Konkordat wurde mit den Beschwerden gegen den Beitritt von Basel-Landschaft vom 12. Januar 2010 resp. Basel-Stadt vom 27. Januar 2010 abgeschlossen. Jetzt ist das Bundesgericht an der Reihe:
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell28012010.shtml
Neue Dokumente auf der Webseite:
Eine Diplomarbeit zur Darstellung von Pyro in den Medien sowie ein WOZ-Artikel (Tagebuch der Ratlosigkeit):
http://www.referendum-bwis.ch/dokumente.shtml
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell28012010.shtml
Neue Dokumente auf der Webseite:
Eine Diplomarbeit zur Darstellung von Pyro in den Medien sowie ein WOZ-Artikel (Tagebuch der Ratlosigkeit):
http://www.referendum-bwis.ch/dokumente.shtml
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Update vom 22.02.2010
Berner Obergericht spricht Thuner Fan frei: Trotz Stadionverbot kein Hausfriedensbruch
http://www.fansicht.ch
Berner Obergericht spricht Thuner Fan frei: Trotz Stadionverbot kein Hausfriedensbruch
http://www.fansicht.ch
Eine kurze Bemerkung zum Spiel Aarau - Zürich vom 13. März 2010. Weil es thematisch zum Cupspiel Basel - Zürich vom 20. November 2009 passt, ist es dort unten angefügt:
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell20112009.shtml
****
Internetfahndung wegen Pyro zünden, keine Internetfahndung wegen einem Einbruchsversuch in ein Schmuckgeschäft und Stadionverbote wegen eines originellen T-Shirts:
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12032010.shtml
****
Basler Hooligan-Datenbank wird gelöscht
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19092009.shtml
Ein Eintrag wurde bereits Ende Januar gelöscht http://www.referendum-bwis.ch/Loeschung_BS.pdf , allerdings erst nach einem etwas schärfer formulierten Löschgesuch: http://www.referendum-bwis.ch/Auskunft_BS_2.pdf
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell20112009.shtml
****
Internetfahndung wegen Pyro zünden, keine Internetfahndung wegen einem Einbruchsversuch in ein Schmuckgeschäft und Stadionverbote wegen eines originellen T-Shirts:
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12032010.shtml
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Basler Hooligan-Datenbank wird gelöscht
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19092009.shtml
Ein Eintrag wurde bereits Ende Januar gelöscht http://www.referendum-bwis.ch/Loeschung_BS.pdf , allerdings erst nach einem etwas schärfer formulierten Löschgesuch: http://www.referendum-bwis.ch/Auskunft_BS_2.pdf
http://www.referendum-bwis.ch
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Update vom 01.07.2010:
Cupspiel FCB gegen FCZ vom 20.11.2009: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kündigt „Internetfahndung“ an
http://www.fansicht.ch
Cupspiel FCB gegen FCZ vom 20.11.2009: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kündigt „Internetfahndung“ an
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Update vom 20.07.2010:
Interview mit Ornella Pessotto, Mitglied der damaligen Fankommission, über die neuen Richtlinien.
http://www.fansicht.ch
Interview mit Ornella Pessotto, Mitglied der damaligen Fankommission, über die neuen Richtlinien.
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Hooligankonkordat: Revision verlangt
Ende 2010 hat das Bundesgericht die Beschwerden zum Hooligankonkordat beurteilt, leider allerdings nicht in unserem Sinne. Mit zum Teil haarsträubenden Begründungen wurden sämtliche Rechtsbegehren abgewiesen.
Ein Beispiel: Bei der Luzerner Beschwerde wurde im Zusammenhang mit der Empfehlung von Stadionverboten in Rüge 19 a) geltend gemacht: «Der Umfang der Daten in der Hooligandatenbank und die Bedingungen zur Bekanntgabe an Dritte bleiben auch nach dem 31. 12. 2009 im BWIS geregelt. Eine Datenweitergabe an Stadionbetreiber zu einem anderen Zweck als der Zutrittskontrolle ist nicht zulässig. Zudem müssen alle Daten nach der Veranstaltung gelöscht werden.»
Das Bundesgericht hat so erwogen, wie wenn die Einschränkungen in Art. 21 k VWIS nie bestanden hätten. Pech für das Bundesgericht ist allerdings, dass der Bundesrat auf den 1. Januar 2010 eine neue Verordnung http://www.admin.ch/ch/d/sr/c120_52.html in Kraft gesetzt hat, welche genau die Bestimmungen aus Art. 21 k VWIS übernimmt.
Gemäss Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ist eine Revison möglich, wenn die ersuchende Partei nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im früheren Verfahren nicht beibringen konnte, unter Ausschluss der Tatsachen und Beweismittel, die erst nach dem Entscheid entstanden sind. Genau diese Konstellation ist hier der Fall. Die neue Verordnung wurde nach der Beschwerdeeingabe, aber vor der Urteilsfällung vom Bundesrat erlassen, und das Bundesgericht hat sie nicht berücksichtigt.
Aus diesem Grund wurde am 17. Januar ein Revisionsgesuch ans Bundesgericht gestellt.
Detaillierte Angaben inkl. Revisionsgesuch finden sich hier:
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell26012011.shtml
Weil das Bundesgericht klar die Garantie auf ein faires Verfahren verletzt hat, steht grundsätzlich auch die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Last Call ist Anfang Juni 2011. Darüber wird aber später zu berichten sein.
Ein Beispiel: Bei der Luzerner Beschwerde wurde im Zusammenhang mit der Empfehlung von Stadionverboten in Rüge 19 a) geltend gemacht: «Der Umfang der Daten in der Hooligandatenbank und die Bedingungen zur Bekanntgabe an Dritte bleiben auch nach dem 31. 12. 2009 im BWIS geregelt. Eine Datenweitergabe an Stadionbetreiber zu einem anderen Zweck als der Zutrittskontrolle ist nicht zulässig. Zudem müssen alle Daten nach der Veranstaltung gelöscht werden.»
Das Bundesgericht hat so erwogen, wie wenn die Einschränkungen in Art. 21 k VWIS nie bestanden hätten. Pech für das Bundesgericht ist allerdings, dass der Bundesrat auf den 1. Januar 2010 eine neue Verordnung http://www.admin.ch/ch/d/sr/c120_52.html in Kraft gesetzt hat, welche genau die Bestimmungen aus Art. 21 k VWIS übernimmt.
Gemäss Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ist eine Revison möglich, wenn die ersuchende Partei nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im früheren Verfahren nicht beibringen konnte, unter Ausschluss der Tatsachen und Beweismittel, die erst nach dem Entscheid entstanden sind. Genau diese Konstellation ist hier der Fall. Die neue Verordnung wurde nach der Beschwerdeeingabe, aber vor der Urteilsfällung vom Bundesrat erlassen, und das Bundesgericht hat sie nicht berücksichtigt.
Aus diesem Grund wurde am 17. Januar ein Revisionsgesuch ans Bundesgericht gestellt.
Detaillierte Angaben inkl. Revisionsgesuch finden sich hier:
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell26012011.shtml
Weil das Bundesgericht klar die Garantie auf ein faires Verfahren verletzt hat, steht grundsätzlich auch die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Last Call ist Anfang Juni 2011. Darüber wird aber später zu berichten sein.
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Re: www.fansicht.ch
Update vom 07.07.2011:
- Ausser Spesen nichts gewesen: Ungerechtfertigte Rayonverbote kosten den Steuerzahler knapp 20'000 Franken
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- Ausser Spesen nichts gewesen: Ungerechtfertigte Rayonverbote kosten den Steuerzahler knapp 20'000 Franken
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Re: www.fansicht.ch
Update vom 16.11.2011:
- Unbefriedigende Lage bei langen Strafverfahren: Rechtsschutz bei Rayon- und Stadionverboten wird verunmöglicht.
zudem seit einem Monat online:
- St. Galler Staatsanwaltschaft gestoppt: Die schweizweiten Rayon- und Stadionverbote in ihren Strafbefehlen und Anklageschriften wurden von den Gerichten nicht bestätigt
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- Unbefriedigende Lage bei langen Strafverfahren: Rechtsschutz bei Rayon- und Stadionverboten wird verunmöglicht.
zudem seit einem Monat online:
- St. Galler Staatsanwaltschaft gestoppt: Die schweizweiten Rayon- und Stadionverbote in ihren Strafbefehlen und Anklageschriften wurden von den Gerichten nicht bestätigt
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