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Sankt Galler
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Beitrag von Sankt Galler » 22.02.2007 08:32

Seit einigen Jahren, insbesondere seit dem Zuschlag zur Durchführung der Euro 2008, bemühen sich Fussballverband und Liga in der Schweiz um den Anschluss an den europäischen Spitzenfussball. Dies soll in erster Linie durch Neubau und Modernisierung der Fussballstadien, nicht zuletzt aber auch durch Zähmung des heutigen Fussballpublikums geschehen. Fans, die sich in ihren Kurven aktiv für eine lebendige Stadionatmosphäre einsetzen, werden von Klubs und Verbandsfunktionären in gute und schlechte, kreative und destruktive, gewalttätige und friedliche, richtige und falsche eingeteilt. Mit dieser Grenzziehung geht eine Pauschalisierung weiter Teile der Fanszene einher, die oft genug unschuldige und willkürliche Opfer produziert. Ausschreitungen in und um Stadien, aber auch nur geringe Regelverstösse werden zum Anlass genommen, die Repressionsschraube anzuziehen, die Stadionverbotspraxis noch härter anzuwenden und aktive Fans grundsätzlich als verdächtig anzusehen. FANSICHT hat zum Zweck, den repressiven Weg von Verband und Liga zu beobachten, Missstände zu benennen und die Geschichten hinter den Stadionverboten zu erzählen. FANSICHT ist dafür auf die Mithilfe all jener angewiesen, denen etwas an einer lauten, ungestümen und ausgelassenen Atmosphäre in Fussballstadien liegt. Nichts gegen Sitzplätze, aber stehen ist gesünder!

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Fansicht/WOZ

Beitrag von koller » 22.02.2007 09:20

Fansicht

Hooligan werden ist einfach

Am Erscheinungstag dieser WOZ geht die Faninitiative Fansicht online. Die WOZ hat den Sprecher der Initiative gebeten zu schildern, wie sie in der Frage der Stadionverbote eine Gegenöffentlichkeit schaffen will.

Von Pascal Claude

Stadionverbote werden von Fussballverband und -liga und von den Vereinen seit langem ausgesprochen, um missliebige Personen vom Besuch eines Fussballspiels fernzuhalten, ähnlich den von WirtInnen verhängten Beizenverboten. Mit dem Hooligangesetz und der Einführung der Hooligandatenbank Hoogan erhalten Stadionverbote nun ein viel stärkeres Gewicht: Wer heute von privaten Sportveranstaltern ausgesperrt wird, landet mit einiger Wahrscheinlichkeit in der staatlichen Datenbank.

Hinter der nun gegründeten Initiative Fansicht stehen AnhängerInnen verschiedener Schweizer Vereine, die allesamt erlebt haben, dass bei der Verhängung von Stadionverboten die Sorgfaltspflicht oft verletzt wird. Leute werden Opfer von Verwechslungen, haften kollektiv oder für Taten, die sie nicht begangen haben. Weil ein Fussballverein ein privater Veranstalter ist, haben Fans kein Recht, gegen die verhängten Stadionverbote vorzugehen. Sie haben sie als Fakt zu akzeptieren. Die von Datenschützern bereits im vergangenen Jahr kritisierte Tatsache, dass bei der staatlichen Datenbank Hoogan Private Daten an den Staatsschutz liefern (Hoogan ist beim Dienst für Analyse und Prävention angesiedelt), ist von noch grösserer Tragweite, wenn es sich dabei um Falschinformationen handelt. Hier setzt Fansicht an, indem einerseits Fälle zweifelhafter Stadionverbote dokumentiert, bei den Vereinen nachgefragt und eine Neubeurteilung gefordert wird. Und andererseits Liga und Verband aufgefordert werden, ein unabhängiges Schiedsgericht für Stadionverbote einzuführen.

Polizeibeamte der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus prüfen zurzeit, welchen der rund 450 bestehenden Stadionverbote der Swiss Football League (SFL) ein Strafbestand zugrunde liegt, der eine Aufnahme in die Hoogan-Datenbank rechtfertigt. Gemäss offiziel len Angaben rechnet man mit rund dreissig Prozent. Für die restlichen siebzig Prozent kann das nur zweierlei bedeuten: Entweder handelt es sich bei den Vergehen gegen die Stadionordnung um Kleinigkeiten, die nicht als Gewalttätigkeiten angesehen werden können, oder die Fälle sind so schlecht dokumentiert und die Beweise so dürftig, dass eine Aufnahme in Hoogan nicht zu verantworten wäre. Beides stellt den Fussballvereinen und der SFL, die lokale oder gesamtschweizerische Stadionverbote aussprechen, kein gutes Zeugnis aus.

In der Arbeit, die Fansicht zum Aufbau der Internetseite bisher geleistet hat, bestätigt sich das Bild von Vereinsfunktionären, die im Zusammenhang mit Stadionverboten die nötige Sorgfalt gelegentlich vermissen lassen. So hat ein GC-Fan, gegen den wegen angeblichen Abbrennens einer Leuchtfackel bei einem Auswärtsspiel ein Stadionverbot verhängt wurde, schriftlich um eine Neubeurteilung des Falls ersucht. Der Fan ist überzeugt, Opfer einer Verwechslung geworden zu sein, und bat darum, die «belastenden» Filmaufnahmen sehen zu können. Die Antwort des Vereins: Das sei nicht nötig, die Beweise seien eindeutig, eine Gegenüberstellung erübrige sich. Wie Fansicht vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigt wurde, handelt der Verein damit eindeutig gegen die eidgenössischen Datenschutzbestimmungen: Der GC-Fan hat ein Recht auf Auskunft zu den über ihn gesammelten Daten. Bloss: Er und die meisten seiner KollegInnen wissen das nicht. Sie sind jung, unerfahren, ohne Lobby und in juristischen Belangen schnell eingeschüchtert; für Feldversuche wie das bis 2009 befristete Hooligangesetz eine ideale Klientel.

Fragen zum Umgang mit heiklen Daten wirft auch ein Fall aus der Zweiten Liga auf. Das Zürcher Anwaltsbüro Manuela Schiller, das Fansicht rechtlich betreut, hat im Auftrag von zwei FCZ-Fans sämtliche Klubs der beiden höchs ten Schweizer Ligen angefragt, ob ihnen Daten über die beiden mit Stadion verbot belegten Fans vorliegen würden. Zahlreiche Klubs reagierten nicht, einige antworteten korrekt, und einer aus der Challenge League liess dem Anwaltsbüro gleich die gesamte Stadionverbotsliste zukommen mit allen Namen und Adressen bis hin zum Buchstaben S, jenem des zweiten FCZ-Fans. Dies veranschaulicht weniger eine grassierende Schlampigkeit als vielmehr ein akutes Wissensdefizit in Datenschutzfragen. In der Challenge League, wo die allermeisten Funktionäre ehrenamtlich tätig sind, üben viele den Job des Sicherheitsverantwortlichen als eines von mehreren Ämtern aus. Der Mann aus der Zweiten Liga, der auf dem Kopierer seines Klubsekretariats die Stadionverbotsliste der SFL kopierte und nach Zürich schickte, darf dank des neuen Hooligangesetzes nun beim Dienst für Analyse und Prävention vor jedem Heimspiel die Hoogan-Daten anfordern. Dass er die Listen mit registrierten Fussballfans auch jeweils, wie vorgeschrieben, innert 24 Stunden vernichtet, wird gemäss Bundesamt für Polizei nur stichprobenartig geprüft.

Die EM rückt näher, der Hooligan hat in Schweizer Medien Hochkonjunktur. Nach dem ersten Spieltag war von «Gewaltorgien» die Rede, es wurde suggeriert, in Schweizer Fankurven tummelten sich ausschliesslich brutale Schläger. Gefängnisstrafen und Geis terspiele wurden gefordert. Nur die «NZZ am Sonntag» blieb nüchtern: «Die Behauptung, die Gewalt in den Stadien nehme zu, entbehrt der Grundlage.» Dass es Zeitungen und Fernsehen trotz gegenteiliger Faktenlage Woche für Woche gelingt, ein Bild wild gewordener Hooliganhorden zu zeichnen, hat einen einfachen Grund: Hooligan zu werden, ist heute sehr einfach. Mit Erfolg wurde Feuerwerk in den Kurven innert weniger Jahre vom Inbegriff für Stimmung zum Inbegriff für Gewalt umgedeutet, sodass heute jeder und jede, der oder die zündet, gewalttätig und ergo ein Hooligan ist. Die Verordnung zum Hooligangesetz hat diese Umdeutung übernommen, sodass das Abbrennen von pyrotechnischem Material in einem Sportstadion heute als «gewalttätiges Verhalten» taxiert wird. Wer zündet, ist ein Hooligan - viele Fussballfans zünden - viele Fussballfans sind Hooligans. Das ist der Syllogismus, mit dem die Öffentlichkeit auf Trab gehalten wird.

Es wird interessant sein zu erfahren, wie viele der in der Pilotphase des Hoogan registrierten Gewalttäter Innen im Sinne von SchlägerInnen und wie viele PyromanInnen sind, für die Feuerwerk zur visuellen Unterstützung ihres Teams unerlässlich ist. Was die GewalttäterInnen angeht, so hätten auch bestehende Gesetze ausge reicht, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Bei den FeuerwerklerInnen sieht es anders aus: Sie begehen ein Bagatelldelikt. Um sie aus dem Verkehr, sprich aus dem Umfeld der Stadien zu ziehen, mussten neue gesetzliche Grundlagen her. So befasst sich nun der Staatsschutz mit Feuerwerk. Und die Vereine sind angehalten, die vermummt Zündenden korrekt zu identifizieren.

Wer schon vor zehn oder fünfzehn Jahren Fussballspiele in der Schweiz besuchte, weiss: Schon damals suchten Fangruppen nach den Spielen die Konfrontation, schon damals brannte Feuerwerk, schon damals flogen Brötchen, Bierbecher und Feuerzeuge aufs Feld. Und nebenbei deckten Fans dunkelhäutige Spieler mit Affengeräuschen ein, Woche für Woche, und im Falle des FC Basel trafen die Schmähungen mit Ahmed Ouattara gar einen aus den eigenen Reihen. So etwas ist heute nahezu undenkbar, gerade in Basel. Und zu dieser Veränderung hat kein Funktionär, kein Verein, kein Polizist und auch keine Zeitung beigetragen, diese Veränderung geschah in den Kurven selbst. Wer behauptet, alles werde immer schlimmer, hat ein kurzes Gedächtnis.

Fansicht setzt auch hier an. In einem Medienspiegel werden auf der Internetseite Beispiele für Pauschalisierungen und Falschmeldungen im Zusammenhang mit Fussballfans gesammelt und kommentiert. Das Feld ist weit. Der deutsche «Kicker», wahrlich kein Blatt des Aufstands, forderte schon vor Monaten «Stadionverbote: Schluss mit dem Unrecht!». In der Schweiz aber ist in der Zeitung zu lesen: «Hooligan freigesprochen», denn er bleibt ein Hooligan, auch als Unschuldiger.

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Beitrag von 176-671 » 22.02.2007 09:39

Das ist übrigens die Sache, die am letzten DV-Treff kurz angesprochen wurde.
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Nissi_Bitch
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Beitrag von Nissi_Bitch » 22.02.2007 09:41

:beten: :beten: :beten: :beten: :beten: kann man da nur sagen... !!!
wer sucht, der findet.

wbsg
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Beitrag von wbsg » 22.02.2007 10:01

wiedereinmal grosses kino dieser text!:beten: :beten:

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 09.03.2007 10:52

08.03.2007 Neue Stadionverbots-Praxis bei St. Pauli
Der FC St. Pauli geht neue Wege bei der Vergabe von Stadionverboten!

Die Praxis der Vergabe von bundesweiten Stadionverboten seitens der Vereine der Bundes- und Regionalligen steht seit Jahren in der Kritik von FanvertreterInnen, Fanprojekten etc. Auch der FC St. Pauli musste sich schon oft mit der Thematik auseinandersetzen, da auch AnhängerInnen des Vereins betroffen waren. In langen Diskussionen mit VertreterInnen von Fanladen St. Pauli, Abteilung Fördernde Mitglieder (AFM), Fanclub-Sprecherrat und ProFans (Fan-Initiative, http://www.profans.de) auf der einen und dem Sicherheitsbeauftragten Sven Brux auf der anderen Seite wurden seit Oktober 2006 Wünsche und Möglichkeiten erörtert, die vom FC St. Pauli ausgeübte Vergabepraxis so umzugestalten, dass sowohl die Interessen der Fanvertreter und des Vereins gewahrt bleiben bzw. berücksichtigt werden, als auch die für den Regionalligisten bindenden DFB-Richtlinien nicht verletzt werden.

Grundsätzlich ging es um die Frage, ob langfristige Stadionverbote dem in den Richtlinien aufgeführten Zweck, zukünftiges sicherheitsgefährdendes Auftreten des Betroffenen zu vermeiden, dienlich sind oder vielleicht sogar kontraproduktiv wirken. Ein Indiz für Letzteres ist, dass der/die Betroffene für lange Zeit aus seiner fußballbezogenen sozialen Bezugsgruppe gerissen wird, was im Einzelfall einen nicht unerheblichen Einschnitt in die Lebenswelt des meist jugendlichen Fans bedeutet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen vielmehr, dass bereits ein Stadionverbot von nur einigen Monaten ein spürbares Negativerlebnis darstellt und zumeist ein Umdenken dahingehend auslöst, sich künftig gesetzeskonform zu verhalten, um nicht erneut (und dann womöglich für eine noch längere Zeit) dem geliebten Verein fernbleiben zu müssen.
Ferner hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der von der Polizei angezeigten Vergehen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder gar vor Gericht ein Freispruch erfolgte.
Hiervon ausgehend ergab die Diskussion, künftig beim FC St. Pauli möglichst wie folgt zu agieren:

1. Klarere Trennung von Anhörungsrecht und Erteilung des Stadionverbots: Ähnlich wie bei den Fällen rund um das Chemnitz-Spiel sollen die Betroffenen erst ein Schreiben erhalten, in dem das Stadionverbot angekündigt und der Betroffene zu Anhörung/Stellungnahme gebeten wird. Hierbei soll klar auf die mögliche Hilfe des Fanbeauftragten/Fan-Projekts hingewiesen werden.

2. Bei der Erteilung des Stadionverbots soll die Laufzeit abhängig gemacht werden vom Einzelfall: Inhalt und Form der Einlassung des/der Betroffenen, Persönlichkeit und Geschichte des/der Betroffenen, Betrachtung des Vorfalls und dessen Entstehung (statt Katalogisierung nach Straftatbestand).

3. Die Dauer der Stadionverbote soll unter 1 Jahr Dauer liegen, in den meisten Fällen sogar deutlich darunter. Gemäß der Bestimmungen ist eine Aussetzung nach der Hälfte der Stadionverbotsdauer möglich, ggf. gegen Auflagen.

4. Diese Auflagen sollen nicht nur im direkten Umfeld des Vereins liegen, sondern auch in benachbarten Projekten wie bspw. Café mit Herz, BallKult, Bauspielplatz u.ä.

5. Nur in Extremfällen soll ein Ausschuss wie nach dem Chemnitz-Spiel einberufen werden.

Selbstverständlich wird diese Vorgehensweise nicht nur bei betroffenen Anhängern des FC St. Pauli angewandt, sondern auch bei Fans des Gastvereins, soweit der FC St. Pauli aufgrund deren Fehlverhaltens tätig werden muss.
Der FC St. Pauli und die beteiligten Fan-Organisationen stehen gemeinsam hinter diesem Beschluss und hoffen, dass diese Maßnahme auch in der bundesweiten Diskussion richtungsweisend sein wird. Am schönsten wäre es allerdings, wenn es gar nicht erst zu o.g. Verfahren kommen müsste, weil sich einfach alle BesucherInnen eines Fußballspiels regelkonform verhalten.

http://www.fansicht.ch/medienspiegel/index.htm#08032007
http://www.fcstpauli.de/sp/pages/saison ... ectID=1609

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Beitrag von 176-671 » 19.03.2007 21:45

Der Medienspiegel wird übrigens laufend aktualisiert. Auch St. Gallen hats schon geschafft ;) Auch interessant: "„Der Nationalrat glaubt nicht, dass eine Datenbank für Waffen zu mehr Sicherheit führt. Auch sonst folgte die bürgerliche Mehrheit bei der Revision des Waffengesetzes einer liberalen Linie“, schreibt die NZZ am 16. März. Erstaunlich, wie diese bürgerliche Mehrheit die Prioritäten setzt. Mit dem Betrieb der Hooligandatei soll endlich vorwärts gemacht werden, fordert sie. Eine Waffendatei lehnt sie ab. FANSICHT verzichtet auf einen weiteren Kommentar." Mehr unter http://www.fansicht.ch - Medienspiegel
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Beitrag von 176-671 » 19.03.2007 21:46

Und wenn wir gerade bei den Medien sind. Hoppla-Kein-Strom-auf-dem-ganzen-Netz-Benedikt VI. Weibel, seines Zeichens Botschafter für die EM 08 hat sich in einem Interview in einer Luzerner Zeitung und im Blick positiv über die Verhaftungsaktion in Altstetten geäussert. Es sei die beste Polizeiaktion gegen Hooligans gewesen oder was in der Art. Dürfte wohl auch bald auf fansicht.ch erscheinen
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Beitrag von poohteen » 19.03.2007 23:35

Original geschrieben von 176-671
Und wenn wir gerade bei den Medien sind. Hoppla-Kein-Strom-auf-dem-ganzen-Netz-Benedikt VI. Weibel, seines Zeichens Botschafter für die EM 08 hat sich in einem Interview in einer Luzerner Zeitung und im Blick positiv über die Verhaftungsaktion in Altstetten geäussert. Es sei die beste Polizeiaktion gegen Hooligans gewesen oder was in der Art. Dürfte wohl auch bald auf fansicht.ch erscheinen

Jaja, die Sozis sind auch nicht mehr das, was sie mal waren... :rolleyes:
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
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Denny Crane!

Beitrag von Denny Crane! » 20.03.2007 01:56

Original geschrieben von mpn
Jaja, die Sozis sind auch nicht mehr das, was sie mal waren... :rolleyes:


Was eigentlich nichts neues mehr sein sollte...nach dem da rechts auf dem foto... :D

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Beitrag von 176-671 » 20.03.2007 09:14

Unter "Grobe Fouls" gibts jetzt auch einen neuen Fall (Direktlink: http://www.fansicht.ch/faelle/05_ausreise.htm)
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Beitrag von Joe » 20.03.2007 09:28

Original geschrieben von Denny Crane!
Was eigentlich nichts neues mehr sein sollte...nach dem da rechts auf dem foto... :D
kosh?

:D
Der erste Joe bin ich

Ihr geht alle - wir bleiben!

Denny Crane!

Beitrag von Denny Crane! » 20.03.2007 10:16

Original geschrieben von Joe
kosh?

:D


Der links? Wer weiss... ;)

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Beitrag von 176-671 » 30.04.2007 19:04

2 neue Fälle online - http://www.fansicht.ch
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Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 23.05.2007 20:26

Grobe Fouls

Zünden mit Krücken?

FCL-Fan R. besucht am 4. Oktober 2006 das Meisterschaftsspiel FCZ – FC Luzern im Zürcher Hardturm. Er geht zu jener Zeit wegen eines Kreuzbandrisses an Krücken. Während des Spiels wird im FCL-Sektor eine bengalische Fackel gezündet und vor R. auf den Boden geworfen. Kurze Zeit später greift der Hardturm-Sicherheitsdienst R. raus und beschuldigt ihn, die Fackel gezündet zu haben. Noch während der Unterredung äussern Angestellte des Sicherheitsdienstes Zweifel, ob sie den Richtigen erwischt haben. R. erhält dennoch ein zweijähriges Stadionverbot.
R., ein langjähriger FCL-Fan ohne Sündenregister, beteuert mehrfach seine Unschuld. Er wird dabei unterstützt vom FCL-Sicherheitschef. Dieser teilt dem FCZ-Sicherheitschef mit, R. sei nicht der Fackelzünder gewesen – ohne Erfolg. Auch ein Brief, den R. mit Unterstützung seines Fussballvereins an den FCZ schickt, bleibt folgenlos. Der FCZ-Sicherheitschef hält das Stadionverbot aufrecht. R. ist seit Herbst 2006 vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen.
Gegenüber Fansicht bestätigt der FCZ-Sicherheitschef per Mail das Stadionverbot gegen R. mit folgenden Worten: «R. hat am 4. Okt. 06 im Stadion Hardturm eine bengalische Fackel gezündet. Sein Stadionverbot läuft bis Okt. 08. Er muss beweisen, dass er es nicht war. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, wird er aufgrund seiner Unschuldsbeteuerung selbst wissen.“

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Beitrag von Bömmel » 24.05.2007 14:02

Original geschrieben von Lionel Hutz

FCL-Fan R. besucht am 4. Oktober 2006 das Meisterschaftsspiel FCZ – FC Luzern im Zürcher Hardturm. Er geht zu jener Zeit wegen eines Kreuzbandrisses an Krücken.....“


Poah!!! Do han i jo mega schwein ka.... :cool:

Nei, das ka jo nöd wohr si.... BEDENKLICH!!!

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Beitrag von poohteen » 24.05.2007 14:37

Original geschrieben von Bömmel
Poah!!! Do han i jo mega schwein ka.... :cool:

Nei, das ka jo nöd wohr si.... BEDENKLICH!!!

Jetzt weiss ich auch, wieso du dich an der Hand verletzt hast. Sind wohl Verbrennungen von der Fackel! :D
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
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Beitrag von 176-671 » 22.06.2007 15:26

Aus aktuellem Anlass wurde die Rubrik "Was Du wissen musst" um einige nützliche Tipps zum Thema Haftung bei Bussen ergänzt.

http://www.fansicht.ch
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Beitrag von 176-671 » 25.06.2007 13:05

Medienspiegel aktualisiert, unter anderem neu zu finden:

Ein Hooligan des FC Sion ist vom Amtsgericht Luzern-Land der Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 24'500.- sowie einer Busse von 8000.- verurteilt. Der Mann hatte im Dezember 2004 nach einem Spiel des FC Sion in Kriens den Schiedsrichter tätlich angegriffen. Vom Vorwurf, den Schiedsrichterassistenten in den Unterleib getreten zu haben, wurde er freigesprochen. Beim verurteilten Gewalttäter handelt es sich um den Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin. Neben dem bereits ausgesprochenen Boykott der Kontroll- und Strafkommission des SFV drohen Constantin ein zweijähriges, landesweites Stadionverbot sowie ein Eintrag in die Hooligandatei Hoogan («Gewalttätiges Verhalten anlässlich einer Sportveranstaltung»).
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Beitrag von 176-671 » 25.06.2007 13:07

Auch interessant:

Am 27. Juni 2007 findet zum zweiten Mal ein vom VBS/Bundesrat Samuel Schmid einberufener Runder Tisch zum Thema «Gewalt an Sportveranstaltungen» statt. Im Gegensatz zum ersten Mal sollten diesmal auch FanvertreterInnen teilnehmen. Dabei wurde via Fanarbeit Schweiz auch Fansicht für eine Teilnahme angefragt. Nachdem eine offizielle Einladung stets ausgeblieben war, wurde auf Nachfrage hin bekannt, dass Fansicht von der Teilnehmerliste des Runden Tischs gestrichen worden sei. Eine Begründung haben wir nie erhalten. Nicht, dass wir nichts anderes zu tun hätten, doch sind wir von der Vorgehensweise und Kommunikationspolitik des VBS einigermassen überrascht.

Das zeigt wieder mal, wie ernst es der Bund mit den Anliegen der Fans meint.
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Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 25.06.2007 13:13

Original geschrieben von 176-671
Auch interessant:

Am 27. Juni 2007 findet zum zweiten Mal ein vom VBS/Bundesrat Samuel Schmid einberufener Runder Tisch zum Thema «Gewalt an Sportveranstaltungen» statt. Im Gegensatz zum ersten Mal sollten diesmal auch FanvertreterInnen teilnehmen. Dabei wurde via Fanarbeit Schweiz auch Fansicht für eine Teilnahme angefragt. Nachdem eine offizielle Einladung stets ausgeblieben war, wurde auf Nachfrage hin bekannt, dass Fansicht von der Teilnehmerliste des Runden Tischs gestrichen worden sei. Eine Begründung haben wir nie erhalten. Nicht, dass wir nichts anderes zu tun hätten, doch sind wir von der Vorgehensweise und Kommunikationspolitik des VBS einigermassen überrascht.

Das zeigt wieder mal, wie ernst es der Bund mit den Anliegen der Fans meint.



jo normal

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 25.06.2007 13:18

apropo.... fahnundsfotos der luzerner polizei (thema gelöscht worden?)

06:58 -- Tages-Anzeiger Online
Hooligan-Fahndung: Erfolg im Web
Die Kantonspolizei Luzern hat am Wochenende innert eines Tages vier von fünf gesuchten Fussball-Hooligans identifiziert. Die Zürcher Polizei hält sich noch zurück mit Internet-Fahndung.

Von Martin Gmür

Luzern/Zürich. - Am Freitag hatte die Luzerner Kantonspolizei die Bilder von fünf Männern ins Internet gestellt - Luzerner Hooligans. Sie sollen am 19. Mai nach dem Spiel des FC Luzern gegen den FC Basel «randaliert und Polizisten mit gefährlichen Gegenständen beworfen haben», wie es gleichentags in einer Mitteilung hiess. Schon am Samstag konnte die Polizei melden: Vier der fünf unbekannten Personen sind identifiziert. Zwei der Gesuchten hätten sich selber gemeldet, zwei seien dank Hinweisen der Bevölkerung gefasst worden. Sie würden in den nächsten Tagen befragt, ihre Bilder sind bereits aus dem Netz entfernt. Nur der fünfte Gesuchte war gestern Sonntag noch im Netz aufgeschaltet.
Öffentlich nur bei schweren Straftaten

Was in Luzern zu einem schnellen Erfolg führte, die Hooligan-Suche im Internet, wird im Kanton Zürich nicht praktiziert. «Wir haben bisher aus zwei Gründen darauf verzichtet: Die Delikte wiegen meist doch zu wenig schwer, und der Persönlichkeitsschutz muss gewahrt sein» , sagt Karl Steiner von der Informationszentrale der Kantonspolizei Zürich. Es handle sich vorwiegend um Sachbeschädigung, allenfalls Hausfriedensbruch und - im Falle Luzerns - um Gewalt und Drohung gegen Beamte. Müsste man in Zürich Täter per Internet suchen, die sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben, «müssten wir regelmässig ganze Galerien veröffentlichen», sagt Steiner. Bisher sei auf diese Weise nur nach Tätern gefahndet worden, die schwerere Delikte begangen hätten. Auch rechtlich seien derartige öffentliche Fahndungen eine «Gratwanderung»; der Datenschutzbeauftragte müsste dazu laut Steiner seine Zustimmung geben. Auch in Luzern habe er interveniert.

«Die Luzerner hatten zweifellos Erfolg», gibt Steiner zu, und vielleicht gebe es eine Praxisänderung auch in Zürich. Vorerst gelte es, die Wirkung der Massnahmen abzuwarten, die Stadt- und Kantonspolizei letzte Woche bekannt gegeben haben, um Gewalt bei Sportevents einzudämmen: nationale Hooligan-Datenbank, Rayonverbote, bis zu 24 Stunden Polizeigewahrsam.
Auch Stapo fahndet nicht im Internet

Den raschen Erfolg der Luzerner Kollegen hat gestern auch die Stadtpolizei Zürich mit Interesse registriert. Auch die Stapo hat bisher weder nach Sportveranstaltungen noch nach 1. Mai- oder sonstigen Demo-Ausschreitungen öffentlich per Internet nach Gewalttätigen gefahndet. Man habe dies intern schon diskutiert, doch hätten die gleichen Gründe zum Nein geführt wie bei der Kantonspolizei.



und grad nochmals einen vom tagi

12:00 -- Tages-Anzeiger Online
Polizisten kaum bestraft
polizei

Amnesty International kritisiert die mangelhafte Strafverfolgung von fehlbaren Polizisten.


Verletzen Polizisten Menschenrechte in der Schweiz, werden sie strafrechtlich häufig nicht verfolgt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Amnesty International. Weiter wird der Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen kritisch hinterfragt.

Die Untersuchung stelle fest, dass Schweizer Polizisten in den letzten drei Jahren zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, teilte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) heute mit. Der Bericht enthalte die Schilderung von 30 Fällen, die in 14 Schweizer Kantone vorgefallen seien.

«In den meisten Fällen blieben die Verantwortlichen dieser Verletzungen straflos». Die fehlbaren Polizeibeamten seien fast nie bestraft worden, weil es keine unabhängige und umfassende Untersuchung gegeben habe, erklärte Denise Graf, Juristin bei der Schweizer Sektion von AI.

Click here to find out more!
Zu den Übergriffen der Polizei sei es insbesondere bei Einsätzen gegen Asylsuchende, gegen Schwarze, gegen Mitglieder der Anti- Globalisierungs-Bewegung, Fussballfans und Minderjährige gekommen.

AI habe dabei einige schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die den Tod oder schwere Verletzungen von Menschen zur Folge hatten. Weiter seien Vorfälle entdeckt worden, die weniger gravierend waren, für die Betroffenen und die Respektierung der Grundrechte aber von Bedeutung seien.

Die Menschenrechtsorganisation fordert in ihrem Bericht «Schweiz: Polizei, Justiz und Menschenrechte» eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie empfiehlt unter anderem die Schaffung von unabhängigen Untersuchungs- und Beschwerdeinstanzen, um Klagen gegen die Polizei schnell und unparteiisch zu untersuchen.

Besonders kritisch betrachtet AI auch die Delegation von staatlichen Aufgaben an private Sicherheitsfirmen. Für die Erteilung solcher Bewilligungen müssten strenge Anforderungen erfüllt sein. (fre/sda)

rsu
räuber
Beiträge: 154
Registriert: 02.01.2007 16:59

Beitrag von rsu » 27.06.2007 20:16

Original geschrieben von Lionel Hutz


12:00 -- Tages-Anzeiger Online
Polizisten kaum bestraft
polizei

Amnesty International kritisiert die mangelhafte Strafverfolgung von fehlbaren Polizisten.


Verletzen Polizisten Menschenrechte in der Schweiz, werden sie strafrechtlich häufig nicht verfolgt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Amnesty International. Weiter wird der Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen kritisch hinterfragt.

Die Untersuchung stelle fest, dass Schweizer Polizisten in den letzten drei Jahren zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hätten, teilte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) heute mit. Der Bericht enthalte die Schilderung von 30 Fällen, die in 14 Schweizer Kantone vorgefallen seien.

«In den meisten Fällen blieben die Verantwortlichen dieser Verletzungen straflos». Die fehlbaren Polizeibeamten seien fast nie bestraft worden, weil es keine unabhängige und umfassende Untersuchung gegeben habe, erklärte Denise Graf, Juristin bei der Schweizer Sektion von AI.

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Zu den Übergriffen der Polizei sei es insbesondere bei Einsätzen gegen Asylsuchende, gegen Schwarze, gegen Mitglieder der Anti- Globalisierungs-Bewegung, Fussballfans und Minderjährige gekommen.

AI habe dabei einige schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die den Tod oder schwere Verletzungen von Menschen zur Folge hatten. Weiter seien Vorfälle entdeckt worden, die weniger gravierend waren, für die Betroffenen und die Respektierung der Grundrechte aber von Bedeutung seien.

Die Menschenrechtsorganisation fordert in ihrem Bericht «Schweiz: Polizei, Justiz und Menschenrechte» eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie empfiehlt unter anderem die Schaffung von unabhängigen Untersuchungs- und Beschwerdeinstanzen, um Klagen gegen die Polizei schnell und unparteiisch zu untersuchen.

Besonders kritisch betrachtet AI auch die Delegation von staatlichen Aufgaben an private Sicherheitsfirmen. Für die Erteilung solcher Bewilligungen müssten strenge Anforderungen erfüllt sein. (fre/sda)


Wenn sogar eine unabhängige Organisation wie AI, diese Schurkereien der Polizei enttarnt, werden jetzt wohl einige User hier drin in Erklärungsnotstand geraten!! :drink

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Beitrag von SektorGrün » 27.06.2007 20:54

Original geschrieben von rsu
Wenn sogar eine unabhängige Organisation wie AI, diese Schurkereien der Polizei enttarnt, werden jetzt wohl einige User hier drin in Erklärungsnotstand geraten!! :drink


nicht wirklich. Ich habe vorher schon behauptet (da ich mich auch angesprochen fühle) dass es durchaus schwarze Schafe gibt, die es gilt auszusortieren bzw zu bestrafen und zwar mit der vollen Härte (genau gleich wie es dies bei gewissen Ausländergruppen auch gibt, aber anderes Thema). Nur seh ich die ganze Situation und kann unterscheiden, dass dies eben einige und längst nicht die breite Mehrheit sind (wiederum analog zu den vorhin erwähnten Gruppen bzw Nationalitäten)
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Beitrag von 176-671 » 25.07.2007 11:09

wieder mal ein Update. Unter anderem zum unsäglichen SonntagsBlick-Bericht.
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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