Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

Die weite Fussballwelt ausserhalb des FCSG
Renkowitz
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Beitrag von Renkowitz » 15.08.2007 19:04

Wurden denn die Rayonverbote auf grund des BWIS erlassen, oder aufgrund der städtischen Polizeiverordnung? Dort hat die Stapo durchaus die Möglichkeit, Rayonverbote zu erlassen, meines Wissens aber nur für einen Monat, und muss nachher wieder erneuert werden.

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Espenpower
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Beitrag von Espenpower » 15.08.2007 19:09

Original geschrieben von Renkowitz
Wurden denn die Rayonverbote auf grund des BWIS erlassen, oder aufgrund der städtischen Polizeiverordnung? Dort hat die Stapo durchaus die Möglichkeit, Rayonverbote zu erlassen, meines Wissens aber nur für einen Monat, und muss nachher wieder erneuert werden.


Die Verbote sind auf ein Jahr terminisiert und somit gemäss BWIS.

176-671
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Beitrag von 176-671 » 15.08.2007 19:21

Original geschrieben von Renkowitz
Wurden denn die Rayonverbote auf grund des BWIS erlassen, oder aufgrund der städtischen Polizeiverordnung? Dort hat die Stapo durchaus die Möglichkeit, Rayonverbote zu erlassen, meines Wissens aber nur für einen Monat, und muss nachher wieder erneuert werden.


die verbote wurden gemäss bwis erlassen. der zuständige beamte bei der polizei hat auch gesagt, durch die neue polizeiverordnung sei eine spezielle bwis-verordnung bzgl. rayonverbote unzulässig. nur ist dem nicht so. naja, mal noch das urteil am BGer betreffend ZH abwarten, dann könnte sich sowieso einiges tun.
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 12.09.2007 23:08

12. September 2007, 07:44 – Von Dario Venutti
Rayonverbot aufgehoben

Die Zürcher Stadtpolizei hat einem FCZ-Fan zu Unrecht ein Rayonverbot auferlegt. Ihre Praxis ist heute Thema im Gemeinderat.

Zürich. - Die Stadtpolizei hatte Ende August Rayonverbote gegen 29 Personen ausgesprochen, eines hat das Bezirksgericht Zürich am letzten Freitag wieder aufgehoben. Es handelt sich dabei um ein Rayonverbot gegen einen FCZ-Fan, der an der Meisterfeier im Mai eine Kamera von SF DRS beschädigt haben soll. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert und die Fernsehleute lediglich vor Filmaufnahmen gewarnt, da Medien bei Fussballfans unbeliebt seien und es deshalb zu Handgreiflichkeiten kommen könnte. Wer die Kamera beschädigt und einen Sachschaden von zirka 1000 Franken verursacht hat, ist unbekannt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels Beweisen ein.

Der Fall ist deshalb von Interesse, weil er zeigt, nach welchen Kriterien die Stadtpolizei Rayonverbote ausspricht. Hier wurde ein Verbot verhängt, obwohl die Polizei nicht klären konnte, ob der Angeschuldigte den Schaden tatsächlich verursacht habe, wie es in der Verfügung des Bezirksgerichts heisst. Mit andern Worten: Die Stadtpolizei konnte sich ihrer Sache nicht sicher sein. Zudem ist sie nicht bereit, ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: Gemäss dem so genannten Hooligangesetz kann die Polizei Rayonverbote aussprechen, muss dies aber nicht tun. «Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Strategie, wie sie uns von der Politik vorgegeben wird», sagt Adrian Feubli, Sprecher der Stadtpolizei Zürich.

Das Rayonverbot hätte die Bewegungsfreiheit des FCZ-Fans stark eingeschränkt: Es wäre ihm untersagt gewesen, ein Jahr lang fast die gesamte Innenstadt, Teile des Seebeckens und Gebiete um die Bahnhöfe Altstetten, Oerlikon, HB und Stadelhofen während Sportveranstaltungen zu betreten. Was das konkret bedeutet - zählen auch 4.-Liga-Spiele zu den genannten Sportveranstaltungen? -, ist unklar. Und auf welcher Grundlage erteilt die Stadtpolizei solche Rayonverbote? Die Alternative Liste will heute ein dringliches Postulat im Gemeinderat einreichen, das den Stadtrat auffordert, klare Grundlagen zu erarbeiten, die sich besonders an das Gebot der Verhältnismässigkeit halten sollen.

http://tagi.ch/dyn/news/zuerich/790187.html

176-671
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Beitrag von 176-671 » 12.09.2007 23:11

Man muss ja gemäss Stapo SG nicht davon ausgehen, dass das von der Polizei so gemacht wird, auch wenns im Gesetz so steht :rolleyes: Hoffentlich wird dadurch mal einigen Leuten bewusst, was das ganze BWIS verursacht
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 12.09.2007 23:13

Original geschrieben von 176-671
Man muss ja gemäss Stapo SG nicht davon ausgehen, dass das von der Polizei so gemacht wird, auch wenns im Gesetz so steht :rolleyes: Hoffentlich wird dadurch mal einigen Leuten bewusst, was das ganze BWIS verursacht



sischer sischer... alles halb so schlimm. nur weils jetzt da so steht müssen sie nicht gleich vom schlimmsten ausgehen :rolleyes:

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Webseite aktualisiert

Beitrag von macau » 13.09.2007 14:00

Die Referendumsseite wurde aktualisiert, u. a. mit lesenswerten PDFs

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12092007.htm


Die Moral von der Geschichte: In Zürich werden Beschwerden schnell behandelt und bei der momentanen Vergabepraxis auch gutgeheissen.
http://www.referendum-bwis.ch

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Re: Webseite aktualisiert

Beitrag von GruenerSchatten » 13.09.2007 21:53

Original geschrieben von macau
Die Referendumsseite wurde aktualisiert, u. a. mit lesenswerten PDFs

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12092007.htm


Die Moral von der Geschichte: In Zürich werden Beschwerden schnell behandelt und bei der momentanen Vergabepraxis auch gutgeheissen.


riesen aufwand für so ein einspruch, aber wirklich interessant zu lesen!

btw: macau, willkommen in diesem forum. :)

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Beitrag von macau » 25.09.2007 19:20

Der zürcher Regierungsrat hat sich zur Beschwerde gegen die BWIS-Veriordnung geäussert:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell11072007.htm
http://www.referendum-bwis.ch

macau
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Beitrag von macau » 23.10.2007 16:49

Die Replik ist heute beim Bundesgericht eingetroffen; ein Entscheid ist für das 1. Quartal 2008 zu erwarten.

Die BWIS-Seite wurde aktualisiert:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell11072007.htm

Ebenfalls neu auf der BWIS-Seite ist ein Fall inkl. Musterbrief zu Wegweisungen in Aarau:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22102007.htm

(Im Kanton Aargau gibt es wie in St. Gallen keine BWIS Verordnung)



In der Pipeline ist ein Fall zur Löschung der Daten in HOOGAN, ein Musterbrief wird später auch auf die Homepage gestellt.
http://www.referendum-bwis.ch

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 23.10.2007 18:23

Original geschrieben von macau
Die Replik ist heute beim Bundesgericht eingetroffen; ein Entscheid ist für das 1. Quartal 2008 zu erwarten.

Die BWIS-Seite wurde aktualisiert:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell11072007.htm

Ebenfalls neu auf der BWIS-Seite ist ein Fall inkl. Musterbrief zu Wegweisungen in Aarau:

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22102007.htm

(Im Kanton Aargau gibt es wie in St. Gallen keine BWIS Verordnung)



In der Pipeline ist ein Fall zur Löschung der Daten in HOOGAN, ein Musterbrief wird später auch auf die Homepage gestellt.



so zviel :eek:

http://www.referendum-bwis.ch/wegweisung_aarau.pdf

speed85

Beitrag von speed85 » 25.10.2007 03:27

Unglaublich, sind ja Riesenhooligans, Leute die versuchen um den Eintrittspreis herumzukommen. Riesen Gewaltspotenzial.
Sollte man lebenslanges Stadionverbot geben gleich dazu.

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Beitrag von Graf Choinjcki » 25.10.2007 08:27

Original geschrieben von Lionel Hutz
so zviel :eek:

http://www.referendum-bwis.ch/wegweisung_aarau.pdf


hab ich ja nochmals glück gehabt. :P
Obiger Beitrag ist KEIN Aufruf zu Gewalt!
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Beitrag von rsu » 26.10.2007 13:28

Original geschrieben von Lionel Hutz
so zviel :eek:

http://www.referendum-bwis.ch/wegweisung_aarau.pdf


so ain hani auno dihai. :rolleyes:

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Beitrag von 176-671 » 11.12.2007 14:56

Immerhin scheint die HoolDat in ZH nicht realisiert zu werden: http://www.fcbforum.ch/attachment.php?a ... 1197381088
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

macau
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Beitrag von macau » 28.12.2007 01:20

http://www.referendum-bwis.ch

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Beitrag von Sankt Galler » 28.12.2007 01:41

An dieser Stelle mal ein grosses DANKE an euch alle, die die Sache weiterhin so durchziehen...

Ich meinerseits habe heute ein Schreiben (gemäss Vorlage Fansicht.ch) vorbereitet, welches zur Löschung des Eintrags in der Hoogan führen sollte/könnte.

Probieren kann man es ja mal...:)
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rol

Beitrag von rol » 28.12.2007 02:20

Original geschrieben von speed85
Unglaublich, sind ja Riesenhooligans, Leute die versuchen um den Eintrittspreis herumzukommen. Riesen Gewaltspotenzial.
Sollte man lebenslanges Stadionverbot geben gleich dazu.

ja und erst die deliktsumme - eine enorme bereicherung sondergleichen.

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Joe
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Beitrag von Joe » 28.12.2007 06:43

Original geschrieben von speed85
Unglaublich, sind ja Riesenhooligans, Leute die versuchen um den Eintrittspreis herumzukommen. Riesen Gewaltspotenzial.
Sollte man lebenslanges Stadionverbot geben gleich dazu.
das nicht. hat nichts mit hooliganismus zu tun.

bestraft gehören solche leute dennoch.
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Beitrag von 176-671 » 28.12.2007 09:24

Original geschrieben von Sankt Galler
An dieser Stelle mal ein grosses DANKE an euch alle, die die Sache weiterhin so durchziehen...

Ich meinerseits habe heute ein Schreiben (gemäss Vorlage Fansicht.ch) vorbereitet, welches zur Löschung des Eintrags in der Hoogan führen sollte/könnte.

Probieren kann man es ja mal...:)


und danach auch bitte schön was in die fansicht-kasse spenden ;)
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Beitrag von Sankt Galler » 28.12.2007 17:23

Original geschrieben von 176-671
und danach auch bitte schön was in die fansicht-kasse spenden ;)


seisch mers denn wiedermol... ;)
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HOOGAN Eintrag löschen

Beitrag von macau » 04.01.2008 20:34

Willkürliches Stadionverbot ohne Beweise reicht für HOOGAN-Eintrag

Was schon lange vor Inkratfttreten des Hooligan-Gesetzes befürchtet wurde, bestätigt sich: Aufgrund eines willkürlichen Stadionverbots ist man flugs in der Hooligan-Datenbank registriert. Wie schnell dieser Eintrag gelöscht wird, wenn das Stadionverbot nach kurzer Zeit widerrufen wird, wird gegenwärtig getestet.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell31102007.htm

Ähnliche Probleme gibt es auch in St. Gallen: Obwohl Stafverfahren eingestellt wurden, werden Rayobverbote bicht aufgehoben.
http://www.referendum-bwis.ch

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Beitrag von macau » 11.01.2008 16:53

Instrumente gegen Gewalt im Sport: Schweizweit konsequente Nutzung

http://www.news.admin.ch/dokumentation/ ... g-id=16699

Bern, 11.01.2008 - Die neuen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden konsequent angewendet. Seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor einem Jahr wurden schweizweit 78 Rayonverbote gegen Personen ausgesprochen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung gewalttätig verhalten haben. Dazu kommen 192 Stadionverbote. Die betreffenden Personen sind im Informationssystem HOOGAN erfasst. Polizei und Veranstalter haben damit die angestrebte Handhabe, um bekannte Gewalttätige von Sportstadien und deren Umgebung fernzuhalten. Eine detaillierte Richtlinie regelt die Verwendung der Daten aus HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen.

Seit dem 1. Januar 2007 stehen den Sicherheitskräften der Schweiz im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen vier neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Meldeauflage, ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam und Ausreisebeschränkung. Personen, gegen die eine dieser Massnahmen verhängt wird, können im elektronischen Informationssystem HOOGAN erfasst werden. Erfasst werden können auch Stadionverbote, welche die Veranstalter als Hausherren gegen Gewalttätige erlassen.

Total sind nach einem Jahr 264 Personen wegen Gewalttätigkeiten erfasst, sechs von ihnen mit zwei Massnahmen. Die grösste Gruppe bildet jene der Personen zwischen 19 und 24 Jahren (134), jedoch sind auch Massnahmen gegen 50 Personen im Alter von unter 19 Jahren verzeichnet. Ausser in einem Fall handelt es sich bei den wegen Gewalttätigkeiten verzeichneten Personen um Männer. Die meisten der Verzeichneten hängen einem Fussballclub der obersten Liga an, es sind aber auch Anhänger von Eishockeyclubs und Fussballclubs unterer Ligen vertreten. Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten die Kantone bislang nicht verfügen. Ausreisebeschränkungen, die durch fedpol verhängt werden können, gab es ebenfalls noch keine.

HOOGAN im Vollbetrieb

Das Informationssystem HOOGAN wurde schrittweise ausgebaut und ist mittlerweile in den Vollbetrieb gegangen. Es bietet nun alle für den Vollzug des Gesetzes nötigen Funktionen. Alle Kantone, die Grenzbehörden, fedpol und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) nutzen HOOGAN seit Mitte Jahr mit einem Direktzugriff. Die Kantone haben die Anpassungen des kantonalen Rechts vorgenommen, die zum Vollzug des Gesetzes nötig waren.

Den Organisatoren von Sportveranstaltungen werden die Daten seit Anfang Januar 2008 auf deren Anfrage hin für die Dauer einer Sportveranstaltung zur Verfügung gestellt, damit sie die Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren und gewalttätige Personen nötigenfalls vom Stadion fernhalten können. Der sorgfältige und datenschutzkonforme Umgang sowie die vom Gesetz vorgesehene sofortige Löschung der Daten nach der Veranstaltung werden durch eine detaillierte Richtlinie geregelt. Die «Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortliche» ist im Internet zu finden unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de...onssystem.html.

Alle Partner eingebunden

Ein Fachgremium mit Vertretern aller beteiligten Partner begleitet den Vollzug von BWIS beratend. Dem Gremium unter der Leitung des Chefs des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) bei fedpol gehören neben der SZH die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs (SVSP), der Schweizerische Fussballverband, der Eishockeyverband, Swiss Olympic, Fanarbeit Schweiz sowie das Konsortium Privater Sicherheitsdienstleister für die EURO 2008 (Pri-Sec-E08) an.

Die bundesgesetzliche Grundlage für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam ist bis Ende 2009 befristet. Sie sollen danach jedoch weiter gelten, entweder auf der Basis eines Konkordats aller Kantone oder eines neuen Artikels in der Bundesverfassung. Die KKJPD hat eine Konkordatslösung beschlossen. Wenn die Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit weitergeführt werden.

Notiz an die Redaktionen: Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Kantone.

Adresse für Rückfragen:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, +41 (0)31 324 13 91
Zuletzt geändert von macau am 11.01.2008 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hausbesuche bei Hooligans

Beitrag von macau » 06.02.2008 17:07

Hausbesuche bei Hooligans

gestern: http://www.espace.ch/artikel_479434.html

Polizei soll Gespräch mit Hooligans suchen

Vor der Euro 2008 sollen die Schweizer Polizeikorps mit registrierten Hooligans das Gespräch suchen. Dies werden die Euro-Sicherheits-Verantwortlichen empfehlen, um Ausschreitungen vorzubeugen.

Der Sicherheitschef der Euro, Martin Jäggi, stehe seit Januar mit dem Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür im Gespräch, sagte Anita Panzer, Sprecherin des Teilprojekts Sicherheit bei der Projektorganisation Öffentliche Hand. Sie bestätigte einen Bericht der Gratiszeitung «News» vom Dienstag.

Aus Datenschutzgründen könnten Hooligans nicht am Arbeitsplatz besucht werden. «Wir werden den Polizeikorps voraussichtlich empfehlen, bekannte Hooligans kurz vor der Euro auf den Posten vorzuladen», sagte Panzer. In Deutschland habe man bei der Weltmeisterschaft sehr gute Erfahrungen mit Besuchen bei Hooligans gemacht.

«Die Polizisten sollen mit den Hooligans ein freundliches, aber bestimmtes Gespräch führen», erklärt Panzer. Keinesfalls handle es sich um eine Drohung oder Einschüchterung. Die Gespräche wären ein Teil der Vorkehrungen gegen Ausschreitungen während der Fussball- Europameisterschaft.

Die Entscheidung, ob Gespräche mit bekannten Hooligans gesucht werden, liegt bei den Kantonal- und Stadtpolizien. In der Datenbank «Hoogan» hat das Bundesamt für Polizei 264 Hooligans registriert.

heute: http://www.nzz.ch/nachrichten/panora..._1.666438.html

Zürcher Stadtpolizei droht Hooligans mit Besuch am Arbeitsplatz

Geplante Präventivmassnahmen vor der Fussball-Europameisterschaft

Falls nötig, will die Stadtpolizei Zürich kurz vor der Fussball-Europameisterschaft Hooligans, die in einer Datenbank registriert sind, zu Hause oder am Arbeitsplatz aufsuchen. Zuvor wird ihnen aber die Möglichkeit geboten, sich selbständig bei der Polizei zu melden.

Falls nötig, will die Stadtpolizei Zürich kurz vor der Fussball-Europameisterschaft Hooligans, die in einer Datenbank registriert sind, zu Hause oder am Arbeitsplatz aufsuchen. Zuvor wird ihnen aber die Möglichkeit geboten, sich selbständig bei der Polizei zu melden.

Die Stadtpolizei Zürich will neuerdings einer Empfehlung des Sicherheitsbeauftragten der Euro 08, Martin Jäggi, nachkommen. Dieser hatte den einzelnen Polizeikorps schon Ende letzten Jahres empfohlen, mit den in einer polizeilichen Datenbank registrierten gewaltbereiten Fussballfans wenige Tage vor Beginn der Fussball-Europameisterschaft Kontakt aufzunehmen. In einem persönlichen Gespräch sollen auf diese Weise potenzielle Gewalttäter gewarnt werden.

50 gewaltbereite Hooligans betroffen

Diese Taktik stützt sich auf positive Erfahrungen aus Deutschland, wo 2006 unmittelbar vor der Weltmeisterschaft mehrere tausend Hooligans von Polizeikräften aufgesucht worden waren.
In einer ersten Stellungnahme hatte die Stadtpolizei Zürich das Ansinnen im vergangenen Dezember abgelehnt, in Übereinstimmung mit den meisten kantonalen Korps. Jetzt ist man von dieser Haltung aber abgerückt, wie Pressesprecher Marco Cortesi am Dienstag auf Anfrage bestätigt hat. In der Absicht, die Hooligans aus der Anonymität zu holen und polizeiliche Präsenz zu markieren, wird ihnen angedroht, sie entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz aufzusuchen. Zuvor werden die Hooligans allerdings schriftlich aufgefordert, sich selbständig bei der Polizei zu melden. Erst wenn dieser Vorladung zweimal nicht Folge geleistet wird, erfolgt der persönliche Besuch.
Die präventive Massnahme betrifft einen Kreis von rund 50 in der Stadt Zürich wohnhaften Hooligans, die als gewaltbereit im nationalen Informationssystem Hoogan registriert sind. Weitere etwa 150 namentlich bekannte Personen, die als Mitläufer gelten, werden angeschrieben. In diesem Schreiben wird ihnen klar gemacht, dass sie während der Euro 08 unter spezieller Beobachtung der Polizei stünden. Bei diesem Personenkreis stützt sich die Stadtpolizei Zürich auch auf die eigene Datenbank Hooldat, die etwas weiter gefasst ist als das nationale Informationssystem.

Kantonspolizei will nicht mitmachen

Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass registrierte Hooligans am Arbeitsplatz aufgesucht werden müssen, soll dies zwar von spezialisierten Polizisten in Zivil geschehen. Doch laut Pressesprecher Cortesi ist es durchaus Teil der Taktik, auch das Umfeld auf das Gefahrenpotenzial aufmerksam zu machen. In Deutschland habe man damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Der genaue Wortlaut der Empfehlung, mit welcher der nationale Sicherheitschef Martin Jäggi voraussichtlich im April an die Polizeikorps gelangen will, wird zurzeit noch mit Hanspeter Thür, dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, verhandelt. Unabhängig davon ist die Kantonspolizei Zürich nicht gewillt, die Empfehlung umzusetzen. Laut Informationschef Marcel Strebel sind zurzeit keine persönlichen Besuche bei registrierten Hooligans vorgesehen. Vielmehr suche man das Gespräch im Rahmen der üblichen Arbeit an der Front und spreche potenzielle Gewalttäter gezielt auf die Euro 08 an.
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Beitrag von Surprise » 07.02.2008 10:41

Ich bin ja alles andere als ein SVP-Fan, aber hier haben sie sowas von Recht...

Tages Anzeiger, 07. Februar 2008, 01:30 – Von Daniel Suter
«Gewaltsuchende» Datenbank

Foulspiel von Stadtrat und Polizei im Kampf gegen Hooligans: Der Gemeinderat zeigte ihnen nur die gelbe Karte.

Gegen Hooligans an der Euro 08 wurden das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und die nationale Datenbank Hoogan geschaffen. Dort sind die Namen von Rowdys gespeichert, die im Umfeld von Sportanlässen bereits einmal gewalttätig geworden sind. Der Zürcher Stadtrat und die Stadtpolizei wollen aber mehr als das: Ihre eigene Datenbank Hooldat soll auch Fans erfassen, die «gewaltbereit» oder «gewaltsuchend» sind.

Als «gewaltsuchend» definieren sie Personen, die «sich über eine längeren Zeitraum Ansammlungen anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen». Diese räumliche Nähe ohne eigene Gewalttaten genügt, um registriert und allenfalls zu Hause von der Polizei besucht zu werden. Davon verspricht sich der Stadtrat eine präventive Wirkung, da jeder Betroffene zu wissen bekommen soll, dass er in der Hooldat verzeichnet ist.



Gegen diese Weisung des Stadtrats hatte es schon in der Kommission grosse Widerstände gegeben. Ein Rechtsgutachten ergab, dass die Polizeikompetenzen zu weit gingen. Darum war die federführende Stadträtin Esther Maurer (SP) bereit, die Vorlage zur Nachbesserung zurückzunehmen. Eine Peinlichkeit allemal.

SVP verteidigt die Bürgerrechte
Im Gemeinderat mochten aber nicht alle dem Stadtrat den Ausweg so leicht machen. Eine kämpferische Minderheit aus SVP, Grünen, AL und einer Hand voll Sozialdemokraten wollte gar nicht auf das Geschäft eintreten. Auch in revidierter Form sei die Hooldat mit ihren schwammigen Begriffen ein Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte und auf den Rechtsstaat. «Diese Vorlage ist der Anfang der Abschaffung der Unschuldsvermutung», sagte Martin Bürlimann (SVP).

Sein Parteikollege und Bezirksrichter Bruno Amacker erklärte, gegen Gewalttaten brauche es nicht neue Gesetze, man müsse nur die bestehenden konsequent anwenden. «In 20 Jahren werden Sie sich für diese Weisung so schämen, wie Sie sich für heute für die Schwulenkartei schämen, die es vor 20 Jahren gab», sagte Amacker.

Bei der SP sprachen sich nur Dominique Feuillet und Thomas Marthaler gegen die Vorlage aus. Marthaler kritisierte, dass die Stadt die Fussballvereine hoch subventioniere, ohne sie zu präventiver Fanarbeit zu zwingen da fehle der politische Wille.

Die liberalen Freiheitsrechte fanden in dieser Debatte bei der SVP und der AL die feurigsten Anwälte. Die einst liberale FDP duckte sich weg, und bei der SP verstieg sich Sprecherin Claudia Nielsen zur Aussage: «Wie wollen Sie normal denkenden Menschen klar machen, dass zuerst etwas passieren muss, bevor man handeln kann.»

«Claudia Nielsen», rief da Mauro Tuena (SVP), «jetzt fordern Sie genau das, was Ihre Partei vor 20 Jahren mit aller Kraft abschaffen wollte: die vorsorgliche Fichierung!» Dieser Schlag sass. Auch Polizeivorsteherin Esther Maurer konnte ihn nicht parieren. Spitzfindig formulierte sie: «Die städtische Hooldat geht nicht über das eidgenössische Gesetz und dessen Datenbank hinaus sie setzt früher ein.»

Genau das befürchteten die Gegner, die in zwei Abstimmungen mit 72 zu 43 und 74 zu 40 unterlagen. Nun werden die Hooldat-Regeln etwas eingeschränkt, doch der Gummibegriff «gewaltsuchend» bleibt.

Angenommen wurde dagegen auch mit SP-Unterstützung ein AL-Postulat, das für Rayonverbote verbindliche Rechtsgrundlagen - die etwa in Luzern - verlangte.

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