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Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 10:51
von greenfatcap
Weiss jemand von euch, bis in welche Liga der Schweiz ein Stadionverbot gilt?

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 11:17
von Julio Grande
Der Person, gegen die ein Stadionverbot gemäss der Stadionverbotsrichtlinie SFV vom 01.07.2010 ausgesprochen
wurde, ist für eine bestimmte Dauer der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen (SFL, 1. Liga, AL),
Regionalverbände und Klubs, sowie andere Veranstalter (Private) durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines nationalteams oder Klubs des SFV untersagt

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 12:40
von wallace
Julio Grande hat geschrieben:Der Person, gegen die ein Stadionverbot gemäss der Stadionverbotsrichtlinie SFV vom 01.07.2010 ausgesprochen
wurde, ist für eine bestimmte Dauer der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen (SFL, 1. Liga, AL),
Regionalverbände und Klubs, sowie andere Veranstalter (Private) durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines nationalteams oder Klubs des SFV untersagt
Stimmt in 99.9% aller Fälle gibt in St. Gallen aber 2 Fälle, bei dem die betroffene Person nur für Cup und Nati A und B ausgeschlossen wurde (somit durften diese in der Europaleague ins Stadion :beten: :bowl: )

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 12:56
von greenfatcap
also wäre man auch für spiele in der 2. Liga regional gesperrt? oder einfach nur Nati A und B

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 12:59
von wallace
greenfatcap hat geschrieben:also wäre man auch für spiele in der 2. Liga regional gesperrt? oder einfach nur Nati A und B
Wenn du ein hunz kommunes SV erhalten hast, bist du auch für die 2. Liga regional gesperrt. Falls du in einer solchen Mannschaft mitspielst, kannst du dich beim Aussteller des SV's melden.

Bei Fragen kannst du dich auch an Rechtshilfe[ät]dv1879.ch melden.

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 13:26
von greenfatcap
dies ist bei mir genau der fall, soll ich mich nicht besser bei der fan arbeit melden (link unten) ?

https://fanarbeit-stgallen.ch/team/

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 12.11.2018 14:20
von Julio Grande
wallace hat geschrieben:
Julio Grande hat geschrieben:Der Person, gegen die ein Stadionverbot gemäss der Stadionverbotsrichtlinie SFV vom 01.07.2010 ausgesprochen
wurde, ist für eine bestimmte Dauer der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen (SFL, 1. Liga, AL),
Regionalverbände und Klubs, sowie andere Veranstalter (Private) durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines nationalteams oder Klubs des SFV untersagt
Stimmt in 99.9% aller Fälle gibt in St. Gallen aber 2 Fälle, bei dem die betroffene Person nur für Cup und Nati A und B ausgeschlossen wurde (somit durften diese in der Europaleague ins Stadion :beten: :bowl: )
danke für die info

Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Verfasst: 13.11.2018 08:39
von wallace
greenfatcap hat geschrieben:dies ist bei mir genau der fall, soll ich mich nicht besser bei der fan arbeit melden (link unten) ?

https://fanarbeit-stgallen.ch/team/
selbstverständlich kannst du dich auch gleich bei der Fanarbeit melden.

Diese bieten dir dann je nach Fall Hilfe an--> Bspw. Anhörungsrecht mit dem Verein (in SG ist der Sicherheitschef, die Fanarbeit, teilweise die Polizei und eben du (plus wenn du möchtest ein Rechtsvertreter (eher unnötig ausser in gewissen SVs))), oder Hilfe wegen den 2. Liga Matches. Bist du hingegen nur Besucher der Matches und arbeitest nicht im Verein mit, ist es sozusagen aussichtslos.